Konfessionen im Vergleich
Das Heil im Vergleich
Heilslehre in den drei Traditionen — 8 Dimensionen, Gnade und Freiheit, Endzustand
Die Frage, wie der Mensch gerettet wird, war der Auslöser der Reformation und bleibt die Frage, an der sich die drei Traditionen am deutlichsten scheiden — auch nach der Gemeinsamen Erklärung von 1999.
Drei Paradigmen
Der Sünder wird von Gott für gerecht erklärt, nicht gerecht gemacht: Die Gerechtigkeit Christi wird ihm aus Gnade allein durch den Glauben allein zugerechnet (imputatio). Die Heiligung folgt der Rechtfertigung als deren Frucht, nicht als deren Bedingung. Simul iustus et peccator: Der Gerechtfertigte bleibt in sich Sünder.
Die Rechtfertigung ist eine reale Verwandlung: Die heiligmachende Gnade wird in die Seele eingegossen und macht den Menschen gerecht. Sie beginnt in der Taufe, wächst durch die Sakramente und die in der Liebe wirksamen Werke und kann durch die Todsünde verloren und durch die Buße wiedergewonnen werden. Trient (1547) verwirft die Gewissheit der Rechtfertigung ohne besondere Offenbarung.
Das Heil ist Vergöttlichung: reale Teilhabe am göttlichen Leben durch die ungeschaffenen Energien, in einem Weg, der Gebet, Askese und Sakramente vereint. Die juridischen Kategorien des Westens — Schuld, Genugtuung, Zurechnung — sind dem Osten fremd; das Heil ist Heilung und Verklärung, nicht Freispruch.
Die Streitpunkte
| Frage | Protestantisch | Katholisch | Orthodox |
|---|---|---|---|
| Erbsünde | Völlige Verderbtheit: Der Mensch kann nichts zu seinem Heil beitragen | Verwundung der Natur, Verlust der Gnade, aber Freiheit erhalten | Erblichkeit des Todes, nicht der Schuld; der Wille bleibt frei |
| Rolle der Werke | Frucht des Glaubens, nie Ursache der Rechtfertigung | Verdienstlich durch die Gnade, die sie hervorbringt; sie tragen zum Wachstum bei | Synergie: Gottes Gnade und menschlicher Wille wirken zusammen |
| Gewissheit | Der Glaubende darf seines Heils gewiss sein (Röm 8,38-39) | Verworfen als Anmaßung (Trient, Kanon 13-16); begründete Hoffnung | Nicht thematisiert; das Heil ist ein Weg |
| Prädestination | Reformiert: unbedingte Erwählung, doppeltes Dekret; lutherisch: Erwählung zum Heil, keine Verwerfung | Erwählung unter Berücksichtigung der vorhergesehenen Verdienste (Molina) oder nicht (Thomisten) | Vorherwissen ohne Vorherbestimmung |
Die Gemeinsame Erklärung von 1999
Am 31. Oktober 1999 unterzeichneten der Lutherische Weltbund und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen in Augsburg die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre. Ihr Kern lautet: „Allein aus Gnade im Glauben an das Heilshandeln Christi, nicht aufgrund unseres Verdienstes, werden wir von Gott angenommen“ (§15). Die gegenseitigen Verurteilungen des 16. Jahrhunderts treffen die heutige Lehre des Partners nicht mehr.
Was die Erklärung leistet und was nicht
Sie stellt einen Konsens in den Grundwahrheiten fest, keinen vollständigen Konsens: Die Erklärung selbst benennt bleibende Unterschiede im Verständnis der Verwandlung des Menschen, der Rolle der Werke und der Sünde im Gerechtfertigten. Die forensische Zurechnung, das Herzstück der lutherischen Lehre, wird nicht ausdrücklich behandelt. Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen trat der Erklärung 2017 in Wittenberg bei, mit einer eigenen Erläuterung zur Verbindung von Rechtfertigung und Gerechtigkeit; der Weltrat Methodistischer Kirchen war schon 2006 beigetreten. Die orthodoxen Kirchen sind nicht beteiligt: Die Kategorie der Rechtfertigung ist für sie nicht zentral.
Die finnische Lutherdeutung
Tuomo Mannermaa und die Helsinkier Schule haben seit den 1970er Jahren gezeigt, dass Luther die Rechtfertigung nicht nur forensisch dachte: Im Glauben ist Christus selbst gegenwärtig (in ipsa fide Christus adest), und diese Gegenwart ist reale Teilhabe. Damit rückt Luther in die Nähe der orthodoxen Theosis — eine Lesart, die den lutherisch-orthodoxen Dialog befruchtet und in der deutschen Lutherforschung umstritten geblieben ist.
Bibliographie
- Lutherischer Weltbund und Päpstlicher Rat. Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre. Frankfurt und Paderborn: Lembeck und Bonifatius, 1999.
- Mannermaa, Tuomo. Der im Glauben gegenwärtige Christus. Hannover: Lutherisches Verlagshaus, 1989.
- McGrath, Alister E. Iustitia Dei. 4. Aufl. Cambridge: Cambridge University Press, 2020.
- Pesch, Otto Hermann. Theologie der Rechtfertigung bei Martin Luther und Thomas von Aquin. Mainz: Grünewald, 1967.
Quiz — Das Heil im Vergleich
Was unterscheidet die forensische von der eingegossenen Rechtfertigung?
- Nichts; die Begriffe sind gleichbedeutend
- Die forensische erklärt den Sünder für gerecht durch Zurechnung; die eingegossene macht ihn gerecht durch eine reale Verwandlung
- Die forensische setzt Werke voraus, die eingegossene nicht
- Die forensische ist katholisch, die eingegossene protestantisch