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Geschichte — Modul 5

Bekenntnisschriften

Die normativen Lehrtexte des Protestantismus — Augsburg, Heidelberg, Westminster und Barmen.

Ein Glaubensbekenntnis (confessio fidei) ist ein formales Lehrdokument, das die Überzeugungen einer Kirche in Abgrenzung zu Irrtümern definiert. Die lutherischen Bekenntnisse sind im Konkordienbuch (1580) gesammelt — dem vollständigsten konfessionellen Corpus des Protestantismus.

Das Konkordienbuch (1580) — Die lutherische Bekenntnissumme

Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana, CA) — 1530

Von Melanchthon für den Augsburger Reichstag (Luther war geächtet) verfasst. 28 Artikel (21 Lehrpunkte + 7 Missbräuche). Sucht Kontinuität mit der katholischen Tradition bei gleichzeitiger Behauptung der Reformwahrheiten. Artikel VII: «Die Kirche ist die Versammlung der Heiligen, in der das Evangelium rein gelehrt und die Sakramente recht gereicht werden.» Bis heute normativ für alle lutherischen Kirchen weltweit.

Apologie der Confessio Augustana (1531)

Melanchthons Antwort auf die katholische Confutatio. Ausführlichere und technischere Darlegung der Rechtfertigungslehre. Artikel IV zur Rechtfertigung bleibt die klassische lutherische Formulierung: Rechtfertigung ist Vergebung der Sünden und Akzeptation durch Gott allein durch den Glauben um Christi willen.

Schmalkaldische Artikel (1536) — Luther im Vollbewusstsein

Von Luther für ein allgemeines Konzil verfasst, das nie stattfand. Kampflustiger als die CA. Luther benennt unverhandelbare Punkte mit Rom: «Der erste und Hauptartikel ist dieser: Jesu Christ, unser Gott und HERR, ist gestorben um unsrer Sünden willen und auferstanden um unsrer Gerechtigkeit willen (Röm 4,25)» — darauf ruht alles. Die Papstkirche wird als «Mahlwerk des Teufels» bezeichnet (polemisch, aber als Funktionsbeschreibung gemeint).

Kleiner und Großer Katechismus (1529) — Luthers Hauptwerk

Luther selbst bezeichnete den Kleinen Katechismus als sein wichtigstes Werk. Für Familien und Kinder konzipiert: Dekalog, Apostolisches Glaubensbekenntnis, Vaterunser, Taufe, Beichte, Abendmahl — in Fragen und Antworten. Schlichtes Meisterwerk katechetischer Pädagogie. Bis heute in Gebrauch.

Konkordienformel (1577) und Konkordienbuch (1580)

Nach Jahrzehnten interner Streitigkeiten nach Luthers Tod (Gnesiolutheraner vs. Philippisten über Abendmahl, freien Willen, gute Werke) klärt die Konkordienformel die lutherische Lehre in 12 Artikeln. Das Konkordienbuch (1580) sammelt alle Bekenntnisdokumente: Apostolisches, Nicänisches und Athanasianisches Glaubensbekenntnis + die fünf lutherischen Dokumente. Das definitive lutherische Corpus.

Die reformierte Bekenntnistradition ist pluralistisch — statt eines einzigen normativen Corpus gibt es eine Reihe nationaler Bekenntnisse mit dem gleichen calvinistischen Substrat. Alle teilen das Prinzip der Schriftautorität, der Bundestheologie und der Prädestination.

Die grossen reformierten Bekenntnisse

Zweites Helvetisches Bekenntnis (Confessio Helvetica Posterior, 1566)

Von Heinrich Bullinger (Zwingli-Nachfolger in Zürich) für seinen Freund, den Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz, verfasst. 30 Kapitel über die gesamte systematische Theologie. Das am weitesten verbreitete reformierte Bekenntnis: Frankreich, Schottland, Ungarn, Polen, Niederlande, England. Besiegelt die Versöhnung des Calvinismus und des Zwinglianismus auf der Grundlage des Consensus Tigurinus (1549).

Heidelberger Katechismus (1563) — Trostbuch der Reformierten

Von Zacharias Ursinus und Caspar Olevianus für Kurfürst Friedrich III. in Heidelberg verfasst. 129 Fragen. Die berühmte erste Frage: «Was ist dein einziger Trost im Leben und im Sterben? — Dass ich mit Leib und Seele, im Leben und im Sterben, nicht mir, sondern meinem getreuen Heiland Jesus Christus gehöre.» Normativ in den niederländischen, deutschen und amerikanischen reformierten Kirchen.

Confessio Gallicana / La Rochelle (1559)

Bekenntnis der französischen Hugenotten, unter Mitarbeit von Calvin verfasst. 40 Artikel. Auf der ersten nationalen protestantischen Synode (Paris, 1559) angenommen, 1571 in La Rochelle revidiert. Normativ für die französischen Reformierten bis zur Aufhebung des Edikts von Nantes (1685) — das die Hugenotten in ganz Europa verstreut und die reformierte Diaspora begründet.

Dordrechter Lehrurteile (1619) — Die anti-arministrante Reaktion

Von der internationalen reformierten Synode von Dordrecht als Antwort auf die fünf arministranten Remonstransen (1610) verfasst. Formuliert in fünf Kapiteln die reformierte Soteriologie — das spätere TULIP. Mit der Confessio Belgica (1561) und dem Heidelberger Katechismus bilden sie die «Drei Einheitsformeln» (Drie Formulieren van Enigheid) der niederländischen reformierten Kirchen.

Westminster Bekenntnis (1647) — Die calvinistische Summe

Von der Westminster-Versammlung (121 Theologen + parlamentarische Delegierte) in 33 Kapiteln verfasst. Das vollständigste, systematischste und einflussreichste reformierte Bekenntnis. Mit dem Großen und Kleinen Westminster-Katechismus bis heute normativ für den anglophonen Presbyterianismus: Schottland, USA, Südkorea, Nigeria, Australien.

Die anglikanische Bekenntnistradition sucht die via media — einen Mittelweg zwischen römischem Katholicismus und reformiertem Protestantismus. Die 39 Artikel (1571) bleiben trotz ihrer absichtlichen Mehrdeutigkeit das normative Dokument.

Die 39 Artikel (1571) und andere bedeutende Bekenntnisse

BekenntnisTraditionJahrSchlüsselaussagen
39 ArtikelAnglican1571Art. 11: Rechtfertigung durch den Glauben allein. Art. 17: calvinistische Prädestination (gemäßigt). Art. 28-29: Ablehnung der Transsubstantiation. Absichtlich offen in der eucharistischen Theologie.
Londoner BaptistenbekenntnisCalvinistisch-baptist1689Westminster-Adaptation für Baptisten: Credobaptismus statt Paedobaptismus; behält ansonsten die reformierte Soteriologie bei.
Barmer ErklärungLutherisch-reformiert1934Von Barth für die Bekennende Kirche verfasst. These 1: «Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes...» — gegen die nationalsozialistische Vereinnahmung der Kirche.
«Darum werden wir nicht gehört, wenn wir außer diesem einen Wort Gottes und neben ihm andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.»
Barmer Erklärung, These 1 (1934) — verfasst von Karl Barth

Die Primärtexte der Bekenntnisse sind keine trockenen Dokumente — sie sind geistliche und theologische Manifeste, von Männern in Krisenzeiten verfasst. Ihre Lektüre im Original ist unverzichtbar.

Kommentierte Primärtexte

1. Augsburger Bekenntnis — Artikel VII (1530)

«Ferner wird gelehrt, daß allezeit eine heilige christliche Kirche sein und bleiben muß, die die Versammlung aller Gläubigen ist, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut des Evangeliums gereicht werden. Denn das ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirche, daß da einträchtiglich nach reinem Verstand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden.»
CA, Art. VII (1530), BSLK 61

Diese Definition der Kirche ist funktional, nicht institutionell: die Kirche wird durch das Was definiert (Evangeliumsverkündigung + Sakramentsverwaltung), nicht durch das Wer (Hierarchie, apostolische Sukzession). Dies ist die fundamentale ekklesiologische Differenz zwischen Protestantismus und Katholizismus/Orthodoxie.

2. Heidelberger Katechismus — Frage 1 (1563)

«Was ist dein einziger Trost im Leben und im Sterben?

Daß ich mit Leib und Seele, im Leben und im Sterben, nicht mir, sondern meinem getreuen Heiland Jesu Christo gehöre, der mit seinem teuren Blut für alle meine Sünden vollkommen bezahlt und mich aus aller Gewalt des Teufels erlöset hat, und also bewahrt, daß ohne den Willen meines Vaters im Himmel kein Haar von meinem Haupt kann fallen, ja auch mir alles zu meiner Seligkeit dienen muß; darum er mich auch durch seinen Heiligen Geist des ewigen Lebens versichert und ihm fortan zu leben von Herzen willig und bereit macht.»
Heidelberger Katechismus, Fr/A 1 (1563)

Diese Antwort enthält die gesamte reformierte Soteriologie kondensiert: Zugehörigkeit zu Christus (Erwählung und Beständigkeit), Penal-Substitution («vollkommen bezahlt»), Befreiung von der Macht des Teufels, universale Vorsehung («kein Haar»), Heilsgewissheit durch den Heiligen Geist und Heiligung («ihm fortan zu leben... bereit»).

3. Westminster Bekenntnis — Kapitel I §4 (1647)

«Die Autorität der Heiligen Schrift, derentwegen sie zu glauben und gehorsamst zu befolgen ist, hängt nicht ab vom Zeugnis irgendeines Menschen oder irgendeiner Kirche, sondern gänzlich von Gott (der die Wahrheit selbst ist), ihrem Urheber; und deshalb muß sie angenommen werden, weil sie das Wort Gottes ist.»
Westminster Confession I §4 (1647)

Dieser Text formuliert die autopistia (Selbstbezeugung) der Schrift präzise: die Bibel ist nicht kanonisch, weil die Kirche es erklärte — sie ist Gottes Wort, weil Gott ihr Urheber ist. Die Kirche erkennt diesen Charakter an, sie verleiht ihn nicht. Das ist der fundamentale Unterschied zur katholischen Position über das Verhältnis von Schrift, Tradition und Lehramt.

Primärquellen

  • Kolb, Robert und Timothy J. Wengert, Hrsg. The Book of Concord: The Confessions of the Evangelical Lutheran Church. Minneapolis: Fortress, 2000.
  • Cochrane, Arthur C., Hrsg. Reformed Confessions of the 16th Century. Louisville: Westminster John Knox, 2003.
  • Leith, John H., Hrsg. Creeds of the Churches. 3. Aufl. Atlanta: John Knox, 1982.

Sekundärliteratur

  • Muller, Richard A. Post-Reformation Reformed Dogmatics. 4 Bde. 2. Aufl. Grand Rapids: Baker Academic, 2003.
  • Pelikan, Jaroslav und Valerie Hotchkiss, Hrsg. Creeds and Confessions of Faith in the Christian Tradition. 4 Bde. New Haven: Yale UP, 2003.

Quiz — Bekenntnisschriften

Quel document rassemble l'ensemble des confessions luthériennes depuis 1580 ?

  • Les 39 Articles
  • Le Konkordienbuch (Livre de Concorde, 1580)
  • La Confessio Helvetica Posterior
  • Le Catéchisme de Heidelberg

Réf. : Kolb-Wengert, Book of Concord (Fortress, 2000)